der Pastorale Raum: Pastoralverbund Büren

Als der Ort, wo sich kirchliches Leben abspielt, wurde bislang vor allem die (Pfarr-)Gemeinde gesehen. Das Zukunftsbild für das Erzbistum Paderborn sieht eine Weiterentwicklung dieses Gemeindeverständnisses vor. Neben die Pfarreien treten so nach und nach weitere Orte und Gelegenheiten, wo Menschen ihren Glauben vertiefen, zum Glauben an Gott finden oder Gemeinschaft im Glauben erleben. Solche Orte (z. B. Klöster oder Einrichtungen) und Gelegenheiten werden zu neuen „Gemeinden“. Gemeinden bisherigen und neuen Typs sollen dabei als gleichberechtigte und sich ergänzende Formen der Kirche vor Ort verstanden werden und zusammenarbeiten.

Dazu bedarf es eines Netzwerkes. Ein Netz, das die verschiedenen Orte und Gelegenheiten verbindet und miteinander in Beziehung bringt. So ist der Christ Teil einer großen Gemeinschaft: der Kirche, die ein Netzwerk von Beziehungen darstellt.

Ein Ort solcher Netzwerke ist der Pastorale Raum. 

Der Pastorale Raum ist in einem ersten Verständnis identisch mit einem bestimmten Gebiet, für das ein hauptberufliches Team aus Priestern, Diakonen sowie Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten unter Leitung eines Pfarrers beauftragt wird. Der Pastorale Raum besteht demnach aus einer bestimmten Zahl von Pfarreien mit einer bestimmten Zahl an Kirchen und weiteren Gebäuden, an Gruppen, Verbänden, Vereinen und Gremien. Dies beschreibt aber zunächst nur die äußeren Merkmale.

"Eine große Stadt ersteht"
Das Bild von der Stadt, das die Offenbarung des Johannes als letztes Buch der Bibel ausmalt, kam uns schon 2011 bei den ersten Überlegungen zur Pastoralvereinbarung für unseren Pastoralen Raum in den Sinn.
Es ist ein wirkliches Geschenk des Heiligen Geistes. Bildet doch die gesamte Stadt Büren mit ihren zehn Ortsteilen den neuen pastoralen Raum Pastoralverbund Büren.

Dieser ist zusammengefügt durch die ehemaligen Pastoralverbünde Büren-Süd und Kleiner Hellweg/Almetal und besteht aus den kirchenrechtlich-selbstständigen Kirchengemeinden

  • Ahden: St. Antonius Einsiedler
  • Brenken: St. Kilian
  • Büren: St. Nikolaus
  • Harth: St. Johannes Nepomuk
  • Hegensdorf: St. Vitus
  • Siddinghausen: St. Johannes Baptist
  • Steinhausen: St. Antonius Einsiedler (mit St. Aloysius Eickhoff)
  • Weiberg: St. Birgitta (mit Maria Heimsuchung Barkhausen)
  • Weine: St. Michael
  • Wewelsburg: St. Jodokus

 

„Eine große Stadt ersteht“ - unsere Pastoralvereinbarung

Die Pastoralvereinbarung wurde in den Sitzungen am 12. und 19. März 2015 noch einmal besprochen und in einigen Teilen überarbeitet. Alle Anmerkungen wurden nach bestem Wissen berücksichtigt.

Meiner Meinung nach haben wir eine Vereinbarung erstellt, die die Seelsorge für die nächsten Jahre umfassend beschreibt mit der Absicht, den Menschen als Kirche Jesu Christi seinem Evangelium gemäß zu dienen. Seelsorge lebt unbedingt von gegenseitigem Vertrauen und der Geduld miteinander. Diese Eigenschaften konnte ich gerade in der letzten Sitzung erkennen. Auch in Zukunft wird das Thema Seelsorge den 1. Stellenwert in unseren Überlegungen einnehmen und aktualisiert werden müssen.
Herzlich danke ich allen, die bei der Erstellung und Endfassung der Vereinbarung mitgewirkt haben. Erfreut hat mich das große Engagement von so vielen Gläubigen unseres Pastoralen Raumes.

Die Vereinbarung wurde verabschiedet in der Sitzung des Pastoralverbundrates, des Finanzausschusses sowie der Steuerungsgruppe am 29. April 2015  im Pfarrheim zu Weiberg.
 
Unser Logo

Unser Logo

Dieses Logo (Zeichen) kennzeichnet unseren Pastoralverbund Büren. Zwei Flüsse, Hügel und eine Kirche sind grafisch dargestellt.

Unser Pastoralverbund wird von zwei Flüssen durchzogen: Alme und Afte. Schon immer haben Menschen bevorzugt an Flüssen gesiedelt. Wasser ist lebenswichtig! Für uns als katholische Christen ist das Wasser der Taufe das unverzichtbare Element des Lebens, das Gott uns ewig schenkt und unseren Durst nach Leben stillt.

Berge und Hügel sind in der Bibel Orte der Gottesbegegnung und die Kirche mit dem Kreuz ist ein deutlicher Hinweis auf die Gemeinschaft der Menschen in der Kirche, vereint durch den Glauben an Jesus Christus, unseren Befreier vom Tod.

Wasser, Kirche, Kreuz und Hügel/Berge sind Fundament der „Großen Stadt“, die als unsere ewige Heimat vom Himmel kommt und schon jetzt durch unser liebendes Zusammenleben als Zukunftsbild dargestellt wird.

Unsere Gemeinden

Gremien im Pastoralverbund

Pastoralverbundsrat

Dem Pastoralverbundsrat obliegt die Beratung, Koordinierung und Beschlussfassung der den Pastoralverbund gemeinsam betreffenden pastoralen Vorhaben, Anliegen und Fragestellungen.
Dem Pastoralverbundsrat gehören für die Dauer ihres Amtes mit Stimmrecht an:
a) der Pastoralverbundsleiter als Vorsitzender,
b) die weiteren Mitglieder des Pastoralteams,
c) die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte, in begründeten Ausnahmefällen ein von der oder dem Vorsitzenden an ihrer oder seiner Stelle entsandtes gewähltes Vorstandsmitglied.

Beratend nehmen an den Sitzungen des Pastoralverbundsrates teil:
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter aus den Bereichen der katholischen Erwachsenen- und Jugendverbände im Pastoralverbund,
- eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Bereich der Caritas im Pastoralverbund,
- ein vom gemeinsamen Finanzausschuss sus seinen Reihen bestimmtes Mitglied.

Die örtlichen Pfarrgemeinderäte in den Pfarrgemeinden des Pastoralverbundes haben bei ihrer Tätigkeit die vom Pastoralverbundsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit gefassten Beschlüsse zu berücksichtigen.

Finanzausschuss

Im Finanzausschuss begegnen sich alle Kirchenvorstände im Pastoralverbund auf Augenhöhe. Sie ermöglichen in der Kooperation gemeinsames Handeln des Pastoralen Raumes in Vermögensthemen. Bewährt hat es sich, den Ausschuss als Konferenz aller KV-Geschäftsführer mit dem Pfarrer zu gestalten.

Der Pfarrer beruft den Finanzausschuss ein, so oft es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte erforderlich ist.

Zur eigenständigen Finanzierung der Aufgaben und für besondere pastorale Initiativen auf Ebene des Pastoralverbundes steht diesem ein eigenes jährliches Budget zur Verfügung, das durch direkte Zuweisung von Kirchensteuermitteln und durch eine angemessene Umlage der Kirchengemeinden des Pastoralverbundes finanziert wird. Die verantwortliche Bewirtschaftung dieses Budgets obliegt dem Pastoralverbundsleiter.

In jedem Pastoralverbund besteht ein gemeinsamer Finanzausschuss, dessen Aufgabe es ist, den Pastoralverbundsleiter bei der Bewirtschaftung dieses Budgets zu beraten. Zugleich dient der gemeinsame Finanzausschuss der Beratung und Koordinierung der vermögensrechtlichen Fragen, die von den einzelnen Kirchenvorständen im Hinblick auf den Pastoralverbund zu beschließen sind.

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat verbindet zwei Funktionen: Er berät auf Ebene der Pfarrgemeinde den Pfarrer in den spezifischen Aufgaben, die ihm als Leiter zukommen. Zugleich ist er das vom Erzbischof anerkannte Organ für das Apostolat der Laien. In dieser Funktion fällt er Entscheidungen in allen Bereichen, die dem Apostolat aller Gläubigen zugeordnet sind.

Der Pfarrgemeinderat trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben der Pfarrgemeinde im Rahmen des Pastoralen Raumes in besonderer Weise mit. Zusammen mit dem Pfarrer, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst und dem Kirchenvorstand nimmt er die Herausforderungen im Lebensraum der Pfarrgemeinde wahr. Er führt alle Kräfte zur Ausübung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen. Die gemeinsamen Aufgaben im Pastoralen Raum verfolgt er, unter Wahrung der Eigenständigkeit der örtlichen Pfarrgemeinde, insbesondere durch Mitwirkung in den Gremien des Pastoralen Raumes.

Die Kirche und mit ihr die Gemeinde vor Ort vollzieht sich in Verkündigung, Liturgie und Caritas. Dieser gemeinsamen Sendung aller Christen dient auch der Pfarrgemeinderat und erforscht daher gemeinsam mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die betreffenden Fragen. Er berät diese, beschließt Schwerpunkte und Maßnahmen und sorgt für deren Durchführung, indem er dafür auch weitere Träger und Kooperationspartner einbezieht.

Dies bedeutet insbesondere die gesellschaftlichen Entwicklungen im Lebensraum sowie die Situation und das spezielle Profil der eigenen Pfarrgemeinde wahrzunehmen, diese im Licht des Evangeliums zu deuten und angesichts der örtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu handeln.     

Dieses Handeln orientiert sich am Auftrag des Pfarrgemeinderates, dem entwickelten Pastoralkonzept bzw. der Pastoralvereinbarung sowie den konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen.

Auszug aus: Statut der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Paderborn

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand konzentriert sich ausschließlich auf die Vermögensverwaltung bzw. -vertretung. Er schafft damit die Voraussetzung, dass die seelsorglichen und caritativen Aufgaben der Gemeinde, für die der Pfarrer die Leitungsverantwortung hat, erfüllt werden können.

Die Vermögensverantwortung orientiert sich einerseits an den pastoralen Vorgaben und trägt dazu bei, diese möglichst wirkungsvoll zur Ausführung zu bringen. Andererseits müssen die tatsächlichen Gegebenheiten und Vermögensverhältnisse der konkreten Gemeinde beachtet werden.

Der Kirchenvorstand

  • ist ein Instrument der Mitbestimmung und der Selbstverwaltung durch die Gemeindemitglieder
  • verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde
  • dient so der Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben

ist veranwortlich für

  • Haushalt der Gemeinde und ihrer Einrichtungen
  • Personalangelegenheiten
  • Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen

besteht aus

  • dem Pfarrer bzw. leitenden Geistlichen der Gemeinde
  • einem weiteren Geistlichen nach den gesetzlichen Regeln
  • den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern als Kirchenvorsteher gewählten Frauen und Männern

Die Wahlperiode eines Kirchenvorstehers umfasst 6 Jahre.
Alle 3 Jahre ist KV-Wahl, wobei hierbei die Hälfte der Kirchenvorsteher gewählt wird.

pdp

Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Augen auf! - Hinsehen und schützen!

Unter dieses Leitwort hat das Erzbistum Paderborn seine Anstrengungen und Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt gestellt: Prävention im Erzbistum Paderborn

„Jeder Kirchliche Rechtsträger hat ein institutionelles Schutzkonzept für seine Zuständigkeitsbereiche zu erstellen“ – lautet die Vorgabe gemäß Präventionsordnung im Erzbistum Paderborn.
Im Juni 2018 hat sich der Finanzausschuss darauf verständigt, dass nicht jede Kirchengemeinde einzeln ein Konzept, sondern dass ein gemeinsames Konzept für den gesamten Pastoralverbund entwickelt werden soll.
Das Konzept wurde dann in Abstimmung mit den Pfarrgemeinderäten erarbeitet und abschließend von den Kirchenvorständen beschlossen und somit in Kraft gesetzt.
Präventionsfachkraft im Pastoralverbund ist Gemeindereferentin Verena Wannemüller. Sie wurde von den Kirchenvorständen mit der Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes beaufragt. 

Institutionelles Schutzkonzept (ISK) des Pastoralen Raums Büren zum Download


Kontakt: 
Präventionsfachkraft

Gemeindereferentin Verena Wannmemüller

Spendenkonto

Spendenkonto für den Pastoralverbund:

VerbundVolksbank OWL
DE09 4726 0121 0138 3787 10

Bitte geben Sie den Verwendungszweck für die Zuordnung an.